Rürup-Rente Testsieger
Rürup-Rente mit Steuervorteilen für Selbständige und Freiberufler
Die Rürup-Rente ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung, denn erst frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu und ist zusätzlich nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Dafür aber erhält der Rürup-Sparer Steuervorteile, die sich enorm auswirken!
Doch wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird vom Staat belohnt. Vom Finanzamt werden steuerliche Vergünstigungen für Ihre Beträge bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro für Single und bis zu 40.000 Euro für Eheleute anerkannt. Im Jahr 2012 sind bereits 74 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar und bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozent auf 100 Prozent weiter an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbständige und Freiberufler sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. Auf der anderen Seite muss im Rentneralter ein steigender Anteil der Renteneinkünfte versteuert werden.
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Die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Rentenversicherung und lehnt sich an die gesetzliche Rentenversicherung an. Es wird eine lebenslang garantierte Rente gezahlt. Es gibt keine Zugriffsmöglichkeit auf das eingezahlte Kapital. Bei Tod können Sie sich über die Bausteine Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr zusätzlich absichern, bei der die vereinbarten Todesfallleistungen für eine lebenslange Rente an den Ehepartner verwendet werden. Desweiteren kann eine Witwenrente bzw. Witwerrente für den Ehepartner vereinbart werden. Der besondere Vorteil der Rürup-Rente auch Basis-Rente genannt besteht darin, dass Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen senken.
Die Rürup-Rente ist dann besonders empfehlenswert, wenn eine zusätzliche garantierte Rente gewünscht wird und wenn die Beiträge dazu steuerlich geltend gemacht werden können. Hartz IV sicher!
Die Beiträge zur Rürup-Rente sind anteilig steuerlich abzugsfähig, dabei erhöht sich der steuerlich abzugsfähige Beitragsanteil Jahr für Jahr.
Ob Selbständige für die die Rürup-Rente in erster Linie gedacht ist, noch andere Vorsorgeausgaben haben spielt bei der Förderung keine Rolle mehr. Früher waren die Ausgaben für Krankenversicherung, Kapitalversicherung und Risikolebensversicherung etwa oft so hoch, dass für die Rürup-Rente kaum noch eine Steuerermäßigung übrig blieb. Das hat sich geändert.
Machen Sie in diesem Jahr noch Verlustzuweisungen* für Ihre Beiträge in die Rürup-Rente in Höhe von 74% geltend. Jetzt kostenlosen Vergleich anfordern und Steuernvorteile für das Jahr 2012** sichern! (Stichtag 31.12.2012) *** Prüfen Sie auch rechtzeitig am Jahresende, ob Sie Ihren steuerlichen Höchstbetrag voll ausgeschöpft haben!
Hier finden Sie weitere Informationen in Form von Rechenbeispielen.
* Ihr Steuerberater wird hier auf das "Jahressteuergesetz 2012" hinweisen, das die Berücksichtigung der Beiträge für Angestellte oder Selbständige vorteilhafter gestaltet werden. (Günstigerprüfung).
** Das heißt, Beiträge in eine Basis- (Rürup-) Rente müssen in aller Regel bis 31.12 des Jahres eingehen, um noch im selben Jahr berücksichtigt werden zu können.
*** Es findet unsererseits keine Steuerberatung statt! Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
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