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* Ihr Steuerberater wird hier auf das "Jahressteuergesetz 2011" hinweisen, das die Berücksichtigung der Beiträge für Angestellte oder Selbständige vorteilhafter gestaltet werden. (Günstigerprüfung).
** Das heißt, Beiträge in eine Basis- (Rürup-) Rente müssen in aller Regel bis 31.12 des Jahres eingehen, um noch im selben Jahr berücksichtigt werden zu können.
*** Es findet unsererseits keine Steuerberatung statt! Fragen Sie Ihren Steuerberater.