Lexikon
Lexikon Rürup-Rente
Lexikon Rürup-Rente
Die Misere der gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, dadurch wird das Fundament der gesetzlichen Rente wird immer dünner.
Finanzierten im Jahr 2000 noch 4,13 Beitragszahler einen Rentner, so müssen voraussiechtlich im Jahr 2030 nur noch 2,2 Beitragszahler die gleiche Leistung erbringen und so ist ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht!
Rürup-Rente mit Steuervorteil
Die Beiträge zu Rürup-Rente sind als Sonderausgaben und somit steuerlich absetzbar und das bis zu 20.000,– EUR im Jahr für Singles (40.000,– EUR für Verheiratete).
Von diesem Steuervorteil können Sie auf jeden Fall profitieren, ganz gleich, ob Sie Angestellter oder Selbständiger sind.
Rürup-Rente steuerlich absetzbar
Im Jahr 2011 sind 72% der Beiträge steuerlich absetzbar und der Anleger kann während der Ansparphase die Beiträge steuerlich geltend machen. In der Auszahlungsphase muss die Rürup-Rente (wie auch die gesetzliche Rente) dann versteuert werden. Welcher Anteil der Steuer unterliegt, hängt davon ab, in welchem Jahr die private Rente erstmalig ausgezahlt wird, denn die zu versteuerten Anteile bei den Rentenzahlungen sind auch bis zum Jahr 2025 gestaffelt.
Tod vor Renteneintritt
Bei einigen Anbietern der Rürup-Rente können die Beiträge der Rürup-Rente während der Ansparphase über eine "Beitragssicherung" abgesichert werden. Das heißt, im Todesfall werden die eingezahlten Beiträge verrentet und an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei Eingeschluss "Rentengarantiezeit" oder "Kapitalgarantie im Todesfall" werden die vereinbarten Leistungen in Form einer Rente an den überlebenden Ehepartner oder an die Kinder gezahlt, wenn der Beitragszahler nach Renteneintritt verstirbt.
