Rürup-Rente
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine zusätzliche Rentenvorsorge und wird staatlich gefördert durch Steuervorteile. Das Guthaben der Rürup-Rente ist Insolvenzsicher. Dieses Rentenmodell ist vor allem zum Vorteil für Freiberufler und Selbständige.
Selbständige, für die die Rürup-Rente in erster Linie gedacht ist, können neben anderen Vorsorgeausgaben jetzt auch die Förderung für die Rürup-Rente in Anspruch nehmen. Früher waren die Ausgaben für Krankenversicherung, Kapital- und Risikolebensversicherung etwa so hoch, dass für die Rürup-Rente kaum noch eine Steuerermäßigung übrig blieb.
Die in 2011 in die Rürup-Rente gezahlten Beiträge sind zu 72 % als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar und senken so Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch können Sie Steuern sparen. Mit diesem Vorteil finanziert sich ein Teil Ihrer Einzahlung allein durch Steuerersparnis. Je höher Ihr Steuersatz ist, desto weniger müssen Sie netto für Ihre Rürup-Rente aufbringen. Berücksichtigt werden bei Ledigen Beiträge bis maximal 20.000 Euro und bei Verheirateten bis 40.000 Euro. Diese Höchstbeträge umfassen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken. Der steuerliche Förderanteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte. Ab 2025 kann der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden.
Vor allem Selbständige, die nicht über die gesetzliche Rente versichert sind, können aufgrund des großen steuerlichen Rahmens von der Rürup-Rente profitieren. Die Rürup-Rente auch Basis-Rente genannt, kann neben der Altersvorsorgefunktion zusätzlich um einen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
Sie haben verschiedene Optionen, den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen:
- Fondsgebundene und konventionelle Tarife sowie eine Mischung aus beidem
- Zusatzversicherungen für finanzielle Sicherheit bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsausfall
- Sie haben die Wahl zwischen laufender Beitragszahlung oder Einmalbeitrag
- Aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung
- Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit
- Hinterbliebenenrente
- Zuzahlungen jederzeit möglich
- Auch speziell für den öffentlichen Dienst
- Das Vermögen aus einer Basis Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen nach Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Gesetzlicher Rahmen für die Basisrente
- Die Auszahlung erfolgt monatlich in Form einer Rente und lebenslang. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich
- Die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar
- Sie können daher z. B. nicht abgetreten oder verpfändet werden.
